Antrag zur Ausstellung eines Pilgerpasses

Für die Ausstellung Ihres Pilgerbriefes füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden es uns zu.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Pilgerausweis und fügen Ihrem Antrag ggf. ein Empfehlungsschreiben z.B. Ihres Pfarrers bei (optional). Vielen Dank.

Für den Pilgerpass wird kein Entgelt erhoben. Die Deutsche St. Jakobus-Gesellschaft e.V. freut sich über eine Spende.

In dringenden Fällen reicht auch eine E-Mail mit Ihren Angaben zur Person und Ihre Wallfahrtsdaten. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gern: 06232/102-423.

Pilgerpass

Santiago-Pilgerpass bei uns erhältlich

Sie erhalten bei uns den offiziellen Pilgerpass für Wallfahrer auf dem Jakobsweg nach Santiago de Compostela (Spanien). Ausgestellt wird dieser einzige anerkannte, von der Universalen Erzbruderschaft des Apostels in Santiago herausgegebene Pilgerpass im Auftrag der deutschen Jakobus-Gesellschaft in Aachen.

Der Ausweis wird unterwegs in Kirchen oder in "Refugios" gestempelt, den einfachen Pilgerherbergen, die nach Vorlage des Passes für geringes Entgelt oder eine Spende benützt werden können. Bei Ankunft in Santiago gilt der Pilgerausweis als Nachweis der zurückgelegten Wallfahrtsstrecke, um die begehrte Urkunde, die "Compostela", zu erhalten. Denn nur wer mindestens die letzten 100 km vor Santiago zu Fuß oder 200 km per Fahrrad zurückgelegt hat, wird als Pilger anerkannt.

Für den Pilgerausweis wird kein Entgelt erhoben.

Der Versand erfolgt erst kurz vor Ihrem Reisebeginn (ca. 4 Wochen vorher).

Hinweise zum Pilgerbrief

Der Pilgerbrief kann auf Wunsch eines jeden Pilgers von den Empfangsorganisationen entlang des Camino de Santiago ausgestellt werden. Er erleichtert die Anerkennung als Pilger und die traditionelle gastfreundliche Aufnahme entlang des Camino de Santiago.

Der Pilgerbrief kann von allen Personen beantragt werden, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder zu Pferd nach Santiago pilgern. Und das ohne die Reise zu unterbrechen oder eine Teilstrecke mit dem Auto zurückzulegen. In einem Begleitfahrzeug an der Pilgerfahrt teilnehmende Personen können keinen Pilgerbrief erhalten.

Erfüllen beteiligten Personen die Bedingungen und weisen sie sich in geeigneter Weise durch ein Empfehlungsschreiben oder ein sonstiges Dokument aus, wird ihnen der Pilgerbrief auf Wunsch und kostenlos ausgestellt.

Die Pilger verpflichten sich zu angemessener Verhaltensweise entlang des Camino de Santiago, insbesondere in den Pilgerherbergen. Mindestens einmal täglich ist der Pilgerbrief bei einer der offiziellen Anlaufstellen vorzulegen, wo das Passieren mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigt wird. Bei Ankunft in der Kathedrale von Santiago de Compostela können die Pilger durch Vorlegen des Pilgerbriefes und nach Erfüllung der von der Kathedrale gestellten Bedingungen die “Compostela“ beantragen, ein traditionelles Dokument, das die Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela “devotionis causa“ beglaubigt.

Dank der uneigennützigen Arbeit einer Vielzahl von Personen erhalten die Pilger an vielen Orten, entsprechend den vorhandenen Einrichtungen, eine wohltätige und kostenlose Aufnahme. Die für jede Pilgerherberge gültigen Vorschriften sind dabei sorgfältig einzuhalten. In einigen Fällen gibt es aufgrund der beengten Platzverhältnisse Sonderregelungen für Pilger mit Fahrrad oder Begleitpersonen mit Auto. Diese Einschränkungen gilt es mit der einem Pilger angemessenen Einfachheit und Brüderlichkeit zu akzeptieren.

Bei Nichterfüllung der Bedingungen oder nicht angemessener Verhaltensweise kann der Pilgerbrief durch die Leitung jeder Pilgerherberge, die sich als solche auszuweisen hat, entzogen werden.

Diesen Text der Föderation der spanischen Jakobusvereinigungen (Federación Española de Asociaciones de Amigos del Camino de Santiago) hat die Deutsche St. Jakobus-Gesellschaft e.V. vollinhaltlich für ihre Praxis der Ausstellung von Pilgerbriefen übernommen.